Psychotherapeutisches Angebot
Mein psychotherapeutisches Angebot richtet sich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende als auch an gesetzlich versicherte Personen.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Vor der Therapie
Psychotherapeutische Sprechstunde
In den Sprechstunden (bis zu 3 mal 50 Min.) entscheiden wir gemeinsam, ob eine weitere Zusammenarbeit Erfolg versprechend erscheint, d.h. ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen und ob ich den Eindruck habe, Ihnen helfen zu können oder ob Sie eine andere Behandlung benötigen.
Probatorische Sitzungen
Krankenversicherungen erstatten bis zu vier "probatorische Sitzungen". Erst nach diesen vier Sitzungen kann ein formaler Antrag gestellt werden.
Abrechnung
Private Versicherungen und Beihilfe
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den Krankenkassen bzw. der Beihilfestelle in voller Höhe übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Regelsatz im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In einem persönlichen Gespräch berate ich Sie gerne zu den genauen Modalitäten der Antragsstellung.
Selbstzahlende
Wenn Sie dringend Unterstützung benötigen und sich nicht mit bürokratischen Hürden und Wartezeiten belasten möchten, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Kosten für die psychotherapeutischen Sitzungen selbst zu übernehmen. Die Abrechnung erfolgt hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Sprechstunden sowie die ersten vier Sitzungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Eine Bewilligung der Therapie erfolgt nach einem schriftlichen Antrag und einen Bericht an den Gutachter. Die gesetzlichen Kassen übernehmen nach der Bewilligung der Therapie die Gesamtkosten der 12 Std. einer Akutbehandlung, 24 Std. bei einer Kurzzeittherapie bzw. 60 Std. bei einer Langzeittherapie.